Infos zu Geld spenden und vereinfachtem Zuwendungsnachweis
Zur Vermeidung von Kosten bei gemeinnützigen Organisationen hat der Gesetzgeber eine Vereinfachungsregelung (§ 50 Abs. II EStDV) geschaffen, wonach zur steuerlichen Geltendmachung einer Spende bis zur Höhe von 200,00 EUR der Zahlbeleg ausreicht (Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung (Kontoauszug oder Onlineausdruck)).
Damit wir Ihre Spende möglichst zu 100 % den uns anvertrauten Schützlingen zukommen lassen können, bitten wir Sie höflich, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und bei Spenden bis zu 200,00 EUR diese mit Ihrem Zahlbeleg dem Finanzamt nachzuweisen.
Den Vereinfachten Zuwendungsnachweis können Sie hier herunterladen und Ihrer Steuererklärung beifügen:
>> Zum vereinfachten Zuwendungsbescheid
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