Spaziergang mit Stafford-Terrier?

Stafford Terrier

 

 

 

 

 

 

Nicht nur die Haltung eines Stafford-Terriers ist starken Auflagen unterworfen.

Sogar wer nur mit ihm spazieren gehen möchte, benötigt einen Sachkundennachweis.

Um überhaupt mit einem Stafford spazieren gehen zu können, benötigen Sie einen Sachkundenachweis. Diesen können sie beim zuständigen Veterinäramt ablegen (schriftlicher Fragen- / Ankreuztest, in dem Ihre Fachkenntnisse überprüft werden).

Zum Kontaktaufbau empfiehlt es sich natürlich mehrmals den Hund auszuführen.

Das Tierheim unterstützt Sie

Hilfestellung im Umgang mit dem Hund - und auch dessen richtige Einschätzung - können Sie über unsere Hundeschule erhalten. Den Kontakt hierzu erhalten Sie über uns.

Voraussetzungen zur Haltung

Welche Voraussetzung müssen nun zur endgültigen Haltung erfüllt werden?

  • mindestens 18 Jahre
  • im Besitz der erforderlichen Sachkunde
  • aktuelles Führungszeugnis (Zuverlässigkeit)
  • Abschluss einer besonderen (für diese Hund gültigen) Hundehaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. EUR 500.000,00 bei Personenschäden)
  • fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes vorweisen (Mikrochip – wobei unsere Hunde alle Chip und Tätowierung haben)
  • Gewährleistung einer ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung (z.B. wenn man Haus und Garten hat, so muss dieser sicher und hoch eingezäunt sein, so dass weder der Hund noch eine andere Person gegen Ihren Willen raus/rein kann)

Erst dann erhalten Sie von der für Sie zuständigen Behörde (Ordnungsamt) die Erlaubnis nach § 4 des Landeshundegesetzes NRW zum Halten eines gefährlichen Hundes.

Bevor Sie also einen Hund aus dem Tierheim holen, sollten Sie bei Ihrer Behörde klären, ob Sie die Erlaubnis nach § 4 überhaupt erhalten würden.

Befristeter Pflegevertrag

Bei der Übernahme eines Staffords aus einem Tierheim hat der neue Halter die Möglichkeit im Rahmen eines befristeten Pflegevertrages (maximal 6 Monate) das Tier zu übernehmen und kennenzulernen.

Voraussetzung bleiben hierfür weiterhin der Nachweis der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Ebenso muss ihre zuständige Ordnungsbehörde von der Übernahme eines solchen Pflegehundes unterrichtet werden und ihre Zustimmung dafür erteilen. Nach Ablauf von maximal 6 Monaten können Sie dann die erforderliche Erlaubnis nach § 4 beim Ordnungsamt beantragen.

Ihre Pflichten
  • der Hund ist zur Vermeidung von Gefahren an der Leine zu führen
  • der Hund muss einen Maulkorb oder Halti tragen (außer, er ist unter 6 Monate alt oder hat einen Verhaltens/Wesenstest erfolgreich absolviert und ist von der Veterinäramtsbehörde, die diese Tests durchführen, vom Tragen eines Maulkorbs befreit)
  • ausbruchsichere Unterbringung
  • Ihr Hund darf nicht von anderen Personen geführt werden, es sei denn diese besitzen die erforderliche Sachkunde und sind in der Lage Ihren Hund sicher an der Leine zu führen.
  • das gleichzeitige Führen von mehr als einem gefährlichen Hund durch eine Person ist untersagt
  • eine Weitergabe Ihres Hundes ist nur an Personen mit Erlaubnis des § 4 gestattet und ist sofort Ihrer Ordnungsbehörde anzuzeigen.
  • Das gleiche gilt für Wohnungswechsel
  • Zucht und Kreuzung sind verboten (bei unseren Tierheimhunden sowieso nicht möglich, da alle kastriert sind)